Bitte geben Sie Adressen- und Rufnummernänderungen umgehend im Büro bekannt. Dies gilt insbesondere für die Notfalladresse. Es ist unbedingt notwendig, dass für die Schule die Möglichkeit besteht, schnellstmöglich mit Ihnen oder einer Kontaktperson in Verbindung zu treten. E-Mail: buero@gs-eicklingen-broeckel.de.
Alle Eltern können sich für das nächste Schuljahr für das Ausleihverfahren anmelden. Wer sich nicht bis zur festgesetzten Frist anmeldet, verpflichtet sich damit, die Schulbücher selbst zu kaufen. Die Anmeldung zur Ausleihe gibt es auf der Elternseite bei den "Formularen" zum Download.
Das 1. Beratungsgespräch findet vor dem Halbjahreszeugnis statt, das 2. Beratungsgespräch nach den Osterferien.
Für Kinder der 1. und 2. Klassen wird eine Betreuung bis 12:35 Uhr angeboten. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt für ein Schulhalbjahr. Die Abfrage zur Betreuung finden Sie bei den Formularen zum Download.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine Kostenübernahme für Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen und Lernförderung beim Landkreis Celle zu beantragen. Das Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage oder erhalten Sie bei uns in der Schule. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Schulsozialarbeiterin Frau Schmidt. Sie unterstützt Sie auch beim Ausfüllen der Formulare.
Der Bücherbus der Fahrbücherei des Landkreises Celle hält alle 3 Wochen an unseren Schulen und ermöglicht eine Buchausleihe für alle Klassen: in Eicklingen donnerstags und in Bröckel dienstags.
Im Interesse der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Eicklingen und der Oberschule bitten wir dringend darum, die Bushaltestellen vor beiden Schulen nicht mit dem PKW zu befahren; auch dann nicht, wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen oder es von der Schule abholen. Die Schulstraße ist als 30km/h-Zone mit Halteverbot ausgewiesen! Halte- und Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Parkplatz an der Schulstraße, auf dem Seitenstreifen am Deauvilleplatz und auf den Parkplätzen der Turnhallen.
Zu Elternabenden laden die gewählten Elternvertreter in Absprache mit den Klassenlehrkräften ein. In der Regel finden sie einmal pro Halbjahr statt.
In der 2./3. Woche nach den Herbstferien und nach den Osterferien lädt die Schule zu Elternsprechtagen ein. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit der Klassenlehrer/innen und den Fachlehrer/innen Ihres Kindes zu sprechen. Hierzu erhalten Sie eine schriftliche Einladung von der jeweiligen Klassenleitung.
Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (NSchG §§ 90, 91). Elternvertreter können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.
siehe Krankmeldungen
Gemäß dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ werden einige Fächer nur im 1. Halbjahr, bzw. im Wechsel mit dem 2. Halbjahr angeboten. Die im 1. Halbjahr erarbeiteten Zensuren tauchen im Abschlusszeugnis zum Schuljahresende wieder auf. Die Fächer Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten werden je ein Halbjahr unterrichtet.
Bei extremen Witterungsverhältnissen achten Sie bitte auf die Durchsagen im Radio oder Auskünfte im Internet. Es findet aber auf jeden Fall eine Notfallbetreuung statt. Über den Schulbesuch entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse, gesundes Getränk) ist. Süßigkeiten und gesüßte „Pausensnacks“ sind nicht geeignet. Bitte beschriften Sie Brotdosen und Trinkflaschen immer mit dem Namen Ihres Kindes. Denken Sie bitte auch daran, dass zu einem Start in den Schultag ein kleines Frühstück zu Hause gehört!
Fundsachen werden jeweils in einer Kiste in der Pausenhalle gesammelt.
Das Ganztagsangebot findet von Montag bis Donnerstag statt und endet um 15:40 Uhr. Sie können Ihr Kind für 1, 2, 3 oder 4 Tage anmelden. Die Anmeldung zum Ganztag erfolgt für ein Schulhalbjahr und ist verbindlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage und bei den Ansprechpartnerinnen des Ganztags:
Eicklingen (Frau Dürr) 05144-4956958,
Bröckel (Frau Paartz) 05144-5600390.
In der Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Da wir ein Telefon in der Schule haben, ist das Mitnehmen von Handys nicht nötig. Handys werden von den Lehrkräften eingezogen und müssen von den Eltern in der Schule abgeholt werden
Die Hausaufgaben sollen das Gelernte vertiefen und einüben. Darum ist es wichtig, dass die Kinder ihre Aufgaben möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe erledigen. Es tut den Kindern gut, wenn ihre Eltern die Hausaufgaben anschauen und würdigen und täglich kontrollieren.
Im Ganztag gibt es die tägliche "Lernzeit". Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben, Wochenhausaufgaben und Wochenpläne und sollen die Zeit zum selbständigen Lernen nutzen. In möglichst kleinen Gruppen von bis zu 10 Kindern erarbeiten die Kinder ihre Aufgaben unter Aufsicht einer pädagogischen Mitarbeiterin oder Lehrkraft. Bitte kontrollieren Sie zu Hause, ob Ihr Kind alle Aufgaben gemacht hat oder noch etwas zu Hause beenden muss. Bitte beachten Sie, dass z.B. laut lesen üben, Rechercheaufgaben, für ein Diktat üben etc. nicht in der Gruppe gemacht werden kann. Üben Sie das bitte zu Hause mit Ihrem Kind. Erledigte Aufgaben im Ganztag werden mit einem Kürzel im Hausaufgabenheft versehen.
In der Regel werden in den Klassenräumen Hausschuhe getragen. Vor den Klassenräumen befinden sich Schuhregale.
Unser Grundanliegen ist es, dass jedes Kind dieser Schule in seinen individuellen Fähigkeiten gefördert und gefordert wird. Der inklusive Unterricht beinhaltet Maßnahmen innerer als auch äußerer Differenzierung. Dabei wird nicht zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Unterstützungsbedarf unterschieden. Wir sehen in jeder Schülerin und jedem Schüler Lern- und Entwicklungspotentiale. Um diese optimal zu entfalten, bedarf es pädagogischer Unterstützung. Insofern hat jede Schülerin und jeder Schüler einen pädagogischen Unterstützungsbedarf. Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf stellt dabei eine spezifische Ausprägung des pädagogischen Unterstützungsbedarfs unter anderen dar. Wir sehen unsere Aufgabe darin, allen individuellen pädagogischen Bedarfen gerecht zu werden.
Kopfläuse kann jeder bekommen. Verlausung ist keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit, denn auch auf einem hygienisch einwandfrei gepflegten Kopf fühlen sich Läuse wohl und vermehren sich. Lausbefall ist aber lästig und ruft Hautkrankheiten hervor. Sobald Sie den Verdacht auf Läusebefall bei Ihrem Kind haben, gehen Sie bitte sofort zum Arzt und melden Sie dies der Schule. Ihr Kind darf, um eine Übertragung auf Mitschüler zu vermeiden, erst dann wieder zur Schule kommen, wenn keine Übertragungsgefahr mehr besteht.
Ist Ihr Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen zu entschuldigen.
Dieses muss am Morgen der Erkrankung telefonisch in der jeweiligen Schule vor Unterrichtsbeginn erfolgen - bis 7:45 Uhr.
Nennen Sie dabei bitte nur Namen und Klasse Ihres Kindes.
Sobald das Kind wieder in der Schule ist, muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. In Einzelfällen besteht die Schule auf das Vorlegen eines ärztlichen Attests.
Bitte überprüfen Sie mit Ihren Kindern regelmäßig die Materialien und Schulsachen, insbesondere die Federmappe, und bringen diese bitte auf den neuesten Stand.
Caterer für die Mittagsverpflegung der Ganztagskinder ist die Firma Apetito. Die Kassierung übernimmt die Firma Menüpartner. Unterlagen für die Teilnahme am Mittagessen erhalten Sie bei den Ansprechpartnerinnen des Ganztages oder bei den Formularen zum Download.
Bitte geben Sie Adressen- und Rufnummernänderungen umgehend im Büro bekannt. Dies gilt insbesondere für die Notfalladresse. Es ist unbedingt notwendig, dass für die Schule die Möglichkeit besteht, schnellstmöglich mit Ihnen oder einer Kontaktperson in Verbindung zu treten. E-Mail
Ordnung hilft Ihrem Kind, den Überblick zu behalten. Bitte helfen Sie Ihrem Kind täglich dabei, den Ranzen aufzuräumen und die Materialien zu sortieren. Achten Sie dabei bitte auch auf Vollständigkeit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit aller Stifte, Hefte, Sportbekleidung etc..
An unserer Schule sind am Vormittag in Eicklingen und in Bröckel pädagogische Mitarbeiterinnen beschäftigt. Sie betreuen die Erst- und Zweitklässler in der Verlässlichen Grundschule und übernehmen den Vertretungsunterricht.
Am Nachmittag sind für die Ganztagsbetreuung weitere pädagogische Mitarbeiterinnen an den beiden Standorten tätig.
Grundschulkinder sollten zu Fuß zur Schule kommen. Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen oder von der Schule abholen, nutzen Sie dafür bitte unbedingt den Parkplatz der Sporthalle und nicht den der Feuerwehr! Parken und wenden Sie bitte auf keinen Fall im Bereich der Toreinfahrt direkt an der Schule! Es kam dort schon mehrfach zu gefährlichen Situationen, da besonders beim späteren Wenden ankommende Kinder übersehen wurden.
Grundschulkinder sollten zu Fuß zur Schule kommen. Wir bitten Sie im Interesse aller Schüler/Innen der GS Eicklingen und der Oberschule dringend darum, die Bushaltestellen vor beiden Schulen nicht mit dem PKW zu befahren, auch dann nicht, wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen oder es von der Schule abholen. Die Schulstraße ist als 30km/h-Zone mit Halteverbot ausgewiesen! Halte- und Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Parkplatz an der Schulstraße, auf dem Seitenstreifen am Deauvilleplatz und auf den Parkplätzen der Turnhallen.
Bitte benutzen Sie auch nicht den Parkplatz des Kindergartens. Sie blockieren dort die Eltern der Kindergartenkinder.
Alle der Schule bekannten alleinerziehenden Elternteile erhalten einen Vordruck, über den die familiäre Situation und die Frage der Sorgeberechtigung geklärt werden muss, damit der Schule bekannt ist, welchen Personen gegenüber sie Auskunft zu erteilen hat und welche Anträge von beiden Elternteilen zu unterschreiben sind. Die Erklärung zur Sorgeberechtigung finden Sie bei den Formularen zum Download.
Über die Postmappe bekommen die Eltern die Informationen aus der Schule. Bitte schauen Sie täglich in die Postmappe, ob ein Elternbrief oder eine Nachricht für Sie dabei ist. Geben Sie Rücklaufzettel bitte so schnell wie möglich zurück.
An unserer Schule wird in der Regel evangelischer Religionsunterricht erteilt.
Uhren und Schmuck müssen im Sportunterricht wegen der großen Verletzungsgefahr abgenommen werden. Bitte schicken Sie Ihre Kinder an den Tagen, an denen sie Sport haben ohne Uhren und Schmuck in die Schule. Dieses gilt besonders für Ohrringe!
Die Schulen sind ab 7:30 Uhr geöffnet. Alle Schülerinnen und Schüler beider Schulen dürfen ab 7:30 Uhr in ihre Klassenräume gehen.
siehe "Ausleihe von Lernmitteln"
Donnerstags wird in Eicklingen in den großen Pausen ein Schulfrühstück angeboten.
In Bröckel findet es mittwochs statt.
Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, die dieses Angebot Woche für Woche aufrechterhalten. Es ist immer wieder erfreulich, dass sich genügend Eltern finden, die unsere Schule bei ihrer Arbeit unterstützen.
Die Schulfotografin kommt in der Regel in der Zeit vor den Herbstferien an die Schulen.
Die Schulleitung ist bei Bedarf telefonisch über das Sekretariat zu erreichen.
Die Schulordnung der Grundschule Eicklingen / Bröckel regelt das Zusammenleben im Schulalltag und kann hier eingesehen werden.
Seit einigen Jahren führen unsere Schülerinnen und Schüler einen Schulplaner. Dort schreiben sie ihre Hausaufgaben auf. Lehrkräfte, pädagogische MitarbeiterInnen und Eltern haben die Möglichkeit, Notizen hineinzuschreiben.
Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel gilt: Der Tornister mit Inhalt sollte 10% bis max. 15% des Körpergewichtes des Kindes betragen. Viele Materialien können im Klassenraum bleiben. Nur Arbeitsmaterial, das für die Hausaufgaben benötigt wird, muss mit nach Hause genommen werden.
Frau Schmidt ist unsere Schulsozialarbeiterin. Ihr Schwerpunkt liegt in der Beratung von allen an Schule beteiligten Personen. Sie berät SchülerInnen (Schule, Mobbing, private Sorgen, Streit mit anderen Kindern etc.), Eltern (Erziehungsfragen, Vermittlung außerschul. Hilfsangebote, Hilfe bei Beantragen diverser Leistungen wie Schulbegleitung, BuT-Anträgen etc.) und Lehrkräfte (z.B. beim Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern).
Frau Schmidt ist täglich erreichbar von 08:00 bis 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung: 05144 - 495 69 54 oder 01520 – 143 59 05, E-Mail: schulsozialarbeit@gs-eicklingen-broeckel.de.
Der Schulverein hält an dem Grundsatz fest, alle GrundschülerInnen gleichermaßen zu bezuschussen. Kein Kind wird bevorzugt oder ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Eltern Mitglied im Schulverein sind oder nicht. Bezuschusst werden Tagesausflüge, Projektwochen, Klassenfahrten, Ernährungsführerscheine, Schulplaner, Ferienpassaktionen, Spielgeräte für den Schulhof etc.
Der Schulverein finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen aber auch aus Spenden, die unter anderem aus dem Erlös der Cafeteria entstehen. Die Beitrittserklärung gibt es hier zum Download.
Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den Grundschulen setzt sich der Schulvorstand jeweils zur Hälfte aus VertreterInnen der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten zusammen. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Er entscheidet über Verwendung der Haushaltsmittel, Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG
Kinder im Grundschulalter können den Schulweg schon zu Fuß allein oder in Gruppen bewältigen. Das muss natürlich vorher mit den Eltern geübt werden.
Das Sekretariat beider Schulen ist in Eicklingen. Die Sekretärin Frau Hoppe ist täglich erreichbar von 8:00 bis 12:030 Uhr unter 05144-92670 und buero@gs-eicklingen-broeckel.de.
Unsere Sonderpädagogin Frau Mahnkopp arbeitet hauptsächlich mit den Kindern unserer Schule mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und hilft ihnen bei der Erlangung ihrer individuellen Ziele. Sie arbeitet dabei in enger Absprache mit den Lehrerkollegen und der Schulsozialarbeiterin. Auch den Eltern steht sie für Beratungen nach Absprache zur Verfügung.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Prävention. Manchmal genügt schon ein kleiner Anstoß, das Angebot eines anderen Lernweges oder eine Trainingsphase, um einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gar nicht erst entstehen zu lassen.
Kontakt: Daniela Mahnkopp, E-Mail: D.Mahnkopp@gs-eicklingen-broeckel.de.
Das Mitbringen von Handys und elektronischen Spielzeugen ist nicht erlaubt. Einige Kinder nehmen aber gerne anderes Spielzeug (Autos oder Kuscheltiere) mit in die Schule. Das ist nicht verboten, erfolgt aber auf eigenes Risiko. Bei Verlust oder Beschädigung kann sich die Schule nicht kümmern. Das Mitbringen kann aber auch im Einzelfall untersagt werden.
Alle Schülerinnen und Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung im Unterricht, in den Pausen, bei Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg versichert. Unfälle müssen möglichst umgehend im Schulsekretariat gemeldet werden. Die Schule ist in jedem Falle zu benachrichtigen, wenn ein Arzt aufgesucht wurde, der Unfallbericht ist auszufüllen (zum Download bei den Formuleren auf der Elternseite).
Wir sind eine Verlässliche Grundschule. Das bedeutet: Wir stellen eine Betreuung aller Kinder bis 12:35 Uhr sicher.
An Tagen der Zeugnisausgabe endet der Unterricht nach der 3. Stunde. Es gibt an diesen Tagen keine Betreuung und kein Ganztagsangebot.