Gesamtkonferenz

Gesamtkonferenz


Nach § 34 NSchG ist die Gesamtkonferenz (GK) ein Gremium in der Schule, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken.

 

Die GK setzt sich demnach aus der Schulleitung, den Lehrkräften, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und AnwärterInnen, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen MitarbeiterInnen, VertreterInnen der sonstigen MitarbeiterInnen der Schule und den VertreterInnen der Erziehungsberechtigten zusammen (vgl. §36 NSchG).

 

Die GK entscheidet nach §34 NSchG, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

 

Für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten ist zunächst die Fachkonferenz des jeweiligen Faches zuständig. Deren festgelegte Grundsätze werden zusammen mit der Gesamtkonferenz abgestimmt.

 

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.


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